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Ratgeber: Das neue Widerrufsrecht

Ratgeber: Das neue Widerrufsrecht

26. Juli 2014


Inhalt

1. Die Widerrufsfrist
2. Zwingend notwendig: Die Widerrufserklärung
3. Hin- und Rücksendekosten
4. Zurückbehaltungsrecht
5. Checkliste zum neuen Widerrufsrecht


Das muss ich beim neuen Widerrufsrecht beachten

Seit dem 13. Juni ist ein neues Gesetz in Kraft, das auch ein paar neue Regeln beim Online-Shopping aufstellt. Das neue Widerrufsrecht ist die Umsetzung einer Verbraucherschutzrichtlinie der EU. Das soll dafür sorgen, dass die Richtlinien in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten aneinander angeglichen und einheitliche Rechtsstandards geschaffen werden. Klingt zunächst einmal sehr nach Bürokratie. Also habe ich mich mal etwas näher damit befasst und zeige euch heute, was sich beim neuen Widerrufsrecht für euch ändert. Und eine kleine Checkliste gibt es auch noch obendrauf. ;)

1. Die Widerrufsfrist

Bei der Widerrufsfrist gab es in den Mitgliedsstaaten teils erhebliche Unterschiede. Das hat es nicht eben einfach gemacht, wenn man beispielsweise im Shop eines angesagten Designers bestellt hat, der seinen Sitz im Ausland hatte. Das alles soll nun vereinfacht werden, egal, ob ihr Ware in Deutschland, Frankreich oder Italien ordern wollt. Denn nun gilt eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware.

2. Zwingend notwendig: Die Widerrufserklärung

Bisher war es so, dass ihr viele Artikel ohne jegliche Erklärung zurück an den Online-Shop senden konntet. Das ändert sich jetzt, denn eine Widerrufserklärung ist zwingend notwendig. Ihr müsst ausdrücklich erklären, dass ihr euer Widerrufsrecht ausübt. Wie das geschieht, kann aber ganz unterschiedlich sein. Entweder in Textform, per Brief, per Mail, über ein spezielles Formular. Die Rückabwicklung des Kaufvertrags nach wirksamen Widerspruch muss dann innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Das heißt, wurde euer Widerruf zum Beispiel vorher per Mail anerkannt, müsst ihr die Ware (ab diesem Zeitpunkt) innerhalb von 14 Tagen auch unbedingt zurückschicken.

3. Hin- und Rücksendekosten

Und hier findet ihr die nächste grundlegende Änderung. Denn bisher waren wir in Deutschland recht verwöhnt. Ware, die nicht gefällt wurde zurückgeschickt und meist übernahm der Händler die Rücksendekosten. Wenn nicht, dann griff eine gesetzliche Regelung, die besagte, dass man als Kunde nur die Rücksendekosten tragen musste, wenn der Warenwert unter 40€ lag.

Nun ist es so, dass der Gesetzgeber sagt, dass der Kunde grundsätzlich die Rücksendekosten zu tragen hat. Eine wertmäßige Grenze gibt es nicht mehr. Alles andere beruht rein auf der Kulanz des Händlers.

Bei den Hinsendekosten bleibt alles wie bisher. Das heißt konkret: Solltet ihr von eurem Widerrufsrecht Gebrauch machen und Waren zurückschicken, muss euch der Händler die Hinsendekosten erstatten. Aber vorsichtig, dies gilt nur, wenn ihr die komplette Bestellung retourniert. Beispiel: Bestellt ihr 3 Ketten und schickt eine davon zurück, müsst ihr (laut Gesetzgeber) ennoch die Hinsendekosten tragen und bekommt sie nicht erstattet. Hinsendekosten sind die Kosten, die auch als Versandkosten bezeichnet werden. Auch Zuschläge werden euch auch weiterhin nicht erstattet. Zahlt ihr zum Beispiel etwas mehr, weil ihr eine Express-Lieferung wünscht, bekommt ihr den Express-Zuschlag nicht erstattet.

4. Zurückhaltungsrecht

Wie ich schon weiter oben erwähnte, müsst ihr die Ware innerhalb von 14 Tagen (nach erfolgreichem Widerspruch) zurücksenden. Der Händler kann die Rückerstattung des Kaufpreises zurückhalten, bis er die Ware erhalten hat. Oder auch, bis der Kunde nachgewiesen hat, dass er die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt hat. Ihr könnt also nicht verlangen, dass euch der Händler erst den Kaufpreis erstattet, bevor ihr die Ware zurückschickt.

5. Checkliste zum neuen Widerrufsrecht

Und hier nochmal die wichtigsten Infos zum neuen Widerrufsrecht:

  • der Widerruf muss zwingend erfolgen (Mail, Brief, Telefon, Formular auf Website oder im Warenpaket des Händlers), wenn ihr Ware zurückschicken wollt
  • der Kunde hat die Rücksendekosten zu tragen, unabhängig vom Warenwert (Übernahme der Rücksendekosten durch den Händler beruht auf Kulanz)
  • Hinsendekosten (Versandkosten vom Händler zum Kunden) hat der Händler zu erstatten, wenn der Kunde von seinem komplettenWiderrufsrecht Gebrauch macht (also nur dann, wenn alle bestellten Waren dieses Kaufvorgangs zurückgeschickt werden)
  • der Händler kann die Rückerstattung des Kaufpreises so lange zurückhalten, bis die Warenrücksendung bei ihm eingetroffen ist

Susann

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